Mietbedingungen (AGB) für den Campingplatz Blauer See
Buchungsanfrage
Eine Buchungsanfrage kann mündlich oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) jeweils mit vollständigen Absenderdaten und gewünschten Buchungsdaten erfolgen.
Buchungsbestätigung
Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie zusammen mit den Mietbedingungen innerhalb von 14 Tagen, sofern freie Plätze/Mobilheime entsprechend Ihrer gewünschten Buchungsdaten zur Verfügung stehen. Ansonsten erhalten Sie eine abschlägige Antwort. Bei Reservierungen für die Hauptsaison bitten wir Sie eine Anzahlung in Höhe von 20% innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser angegebenes Konto zu überweisen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgemäß, erlischt die Reservierung. Nach dem fristgerechten Zahlungseingang ist für Sie ein Stellplatz/Mietwohnwagen reserviert bis zum Eingang der Restzahlung.
Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn) erhalten Sie die Buchungsbestätigung entweder noch schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) oder bei Ihrer Ankunft und bezahlen den Gesamtbetrag bar an der Rezeption.
Mietvertrag
Mit dem Eingang der Restzahlung (Differenz zwischen Anzahlungsbetrag ohne Reservierungsgebühr und Gesamtbetrag gem. Buchungsbestätigung) bzw. des Gesamtbetrages (bei kurzfristigen Buchungen) 6 Wochen vor Mietbeginn gilt die Buchungsbestätigung als Mietvertrag für einen Mietwohnwagen oder einen Stellplatz.
Stornierungen
Sie haben das Recht, von dem geschlossenen Mietvertrag gegen Zahlung einer Kostenpauschale zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Bei der Stornierung des Mietvertrages für das Mietobjekt/den Stellplatz behalten wir von dem in der Buchungsbestätigung genannten Gesamtbetrag folgende Stornierungsgebühren ein:
Stornierungszeitraum | Stornierungsgebühr |
28 bis 15 Tage vor Mietbeginn | 25% |
14 bis 8 Tage vor Mietbeginn | 50% |
7 bis 1 Tag(e) vor Mietbeginn | 75% |
Am Tag des Mietbeginns | voller Mietpreis |
Verspätete Anreise/vorzeitige Abreise
Über eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise unterrichten Sie uns bitte rechtzeitig. Ein anteiliger Mietpreis kann ggf. zurückerstattet werden, wenn eine anderweitige Vermietung kurzfristig gelingt.
Anreise/Abreise
Als Miettag gilt die Zeit von 16:00 Uhr bis 10:00 Uhr des folgenden Tages. Das Mietobjekt kann am ersten Tag der Mietzeit ab 16:00 Uhr belegt werden. Es ist am Tag des Mietzeitendes bis 10:00 Uhr zu räumen.
Mietgegenstand
Jeder Mieter und Mitreisende ist verpflichtet, die gemieteten Objekte sowie die Campingplatzeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die er, seine Mitreisenden, Haustiere und Besucher verursacht haben, zu melden und zu ersetzen. Für Mietobjekte wird aus diesem Grund bei Zustandekommen des Mietvertrages eine Mietkaution sowie eine Endreinigungsgebühr erhoben. Die Mietkaution ist erstattungsfähig, sofern keine Schäden, Diebstahl o.ä. bei Ablauf des Mietvertrages festgestellt wurden. Ansonsten wird Sie mit dem entstandenen Schaden verrechnet. Sollte der Schaden höher als 50 € sein, können zusätzliche kosten entstehen.
Zahlungsweite für Mietobjekte
Bei regulärer Buchung fallen 25% des Mietpreise an. Der Rest des Mietpreises muß spätestens 6 Wochen vor Anreise entrichtet werden. In dem Moment besteht ein regulärer Mietvertrag für den gebuchten Anwesenheitszeitraum. Ebenfalls muss die Mietkaution und der Betrag für die Endreinigung (variiert je nach Mietobjekt) gezahlt werden.
Bei kurzfristiger Buchung müssen alle entstehenden Kosten je nach Mietobjekt für den Mietvertrag spätestens bei Ankunft entrichtet werden.
Besucher
Die Nutzung der Mietobjekte ist nur dem Mieter und seinen Mitreisenden gestattet (je nach Mietobjekt max. 2 oder 4 Personen). Besucher sind vor dem Betreten der Anlage in der Rezeption anzumelden.
Rückgabe
Das Mietobjekt ist am Abreisetag ordnungsgemäß und besenrein zu übergeben. Sie werden gebeten, sämtlichen angefallenen Abfall in die dafür bereitgestellten Abfallcontainer/-behälter zu entsorgen. Wir sind berechtigt, bei Schäden und Verunreinigungen die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen, sofern sie nicht von der Mietkaution abgedeckt werden.
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